Globale Datenschutzerklärung
Global Privacy Policy der swipecor GmbH

1. Unser Anspruch

swipecor ist eine internationale, KI-gestützte Businessplattform. Wir verbinden Menschen, Unternehmen, Produkte, Dienstleistungen, Veranstaltungen, Karrieremöglichkeiten und Geschäftschancen.

Der Schutz personenbezogener Daten ist für uns kein rechtlicher Anhang, sondern Bestandteil der Plattformarchitektur.
Unser Grundsatz lautet: Deine Daten. Deine Entscheidung. Deine Kontrolle.

Diese Datenschutzerklärung erläutert:

  • welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten,
  • woher diese Daten stammen,
  • für welche Zwecke wir sie verwenden,
  • auf welche Rechtsgrundlagen wir uns stützen,
  • wie swAIper und das KI-Matchmaking arbeiten,
  • wann Daten anderen Nutzern oder Unternehmen angezeigt werden,
  • welche Dienstleister Daten erhalten können,
  • in welchen Ländern Daten verarbeitet werden können,
  • wie lange wir Daten speichern,
  • welche Rechte Nutzer weltweit besitzen.

 

2. Verantwortlicher

Verantwortlicher für die in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Verarbeitungen ist grundsätzlich:

swipecor GmbH
Innovation Businesscenter
Gewerbering 38a
91341 Röttenbach
Deutschland

E-Mail: info@swipecor.com
Betreff bei Datenschutzanfragen: Datenschutz

Die aktuell veröffentlichten Unternehmens- und Kontaktdaten ergeben sich aus dem Impressum der swipecor-Website. (swipecor.com)

3. Datenschutzkontakt und Datenschutzbeauftragter

Datenschutzanfragen und die Ausübung von Betroffenenrechten können an folgende Adresse gerichtet werden:

swipecor Privacy Team
E-Mail: info@swipecor.com
Betreff: Datenschutzanfrage Dr. Alexander Chalupka & Jannis Brendel

Soweit ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt ist oder gesetzlich bestellt werden muss, sind vor Veröffentlichung dieser Erklärung dessen direkte Kontaktdaten zu ergänzen:

Datenschutzbeauftragter:
Dr. Stefan Grabmeier RA

Soweit lokale Datenschutzvertreter in einzelnen Ländern erforderlich sind, werden deren Kontaktdaten im jeweiligen regionalen Zusatz dieser Datenschutzerklärung und im swipecor Privacy Center veröffentlicht.


4. Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung gilt insbesondere für:

  • die swipecor-Website,
  • die swipecor Web-App,
  • die mobilen swipecor Apps,
  • persönliche Nutzerkonten,
  • persönliche Businessprofile,
  • Unternehmens-Spaces,
  • swAIper,
  • KI-gestütztes Matchmaking,
  • Leads und Kontaktanfragen,
  • Malls,
  • Stages,
  • Livestreams,
  • digitale und physische Events,
  • BusinessManager,
  • JobManager,
  • Bewerbungs- und Recruitingfunktionen,
  • digitale Visitenkarten,
  • Nachrichten und Chats,
  • Referral- und Empfehlungsprogramme,
  • swipeCoins,
  • Zahlungs- und Abrechnungsprozesse,
  • Support,
  • Newsletter,
  • Push-Mitteilungen,
  • APIs und Integrationen.

Diese Datenschutzerklärung gilt weltweit.

Für Nutzer in bestimmten Ländern gelten ergänzend die regionalen Bestimmungen am Ende dieser Erklärung. Soweit zwingendes lokales Datenschutzrecht einen höheren Schutz vorsieht, geht dieses zwingende lokale Recht vor.


5. Wann andere Datenschutzinformationen gelten

Zusätzliche oder vorrangige Datenschutzinformationen können gelten, wenn:

  • ein Unternehmen swipecor als Auftragsverarbeiter einsetzt,
  • ein Unternehmenskunde eigene Mitarbeiter- oder Bewerberdaten verarbeitet,
  • ein externer Veranstalter eine Stage, Mall oder Veranstaltung organisiert,
  • ein Unternehmen erhaltene Leads außerhalb von swipecor verarbeitet,
  • ein Nutzer eine externe Integration aktiviert,
  • eine besondere Funktion eine gesonderte Einwilligung erfordert,
  • lokale Gesetze eine zusätzliche Information verlangen.

In diesen Fällen können neben dieser Erklärung insbesondere gelten:

  • Datenschutzinformationen des jeweiligen Unternehmens,
  • ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung,
  • Event-Datenschutzhinweise,
  • Bewerber-Datenschutzhinweise,
  • Cookie-Richtlinien,
  • KI- und swAIper-Hinweise,
  • Einwilligungstexte innerhalb der App.

 

6. Unsere datenschutzrechtliche Rolle


6.1 swipecor als Verantwortlicher

swipecor ist regelmäßig selbst Verantwortlicher, wenn wir über Zwecke und wesentliche Mittel der Verarbeitung entscheiden.

Dies gilt insbesondere für:

    • Registrierung,
    • Nutzerkonten,
    • Plattformbetrieb,
    • swAIper,
    • eigenes Matchmaking,
    • eigene Empfehlungen,
    • Sicherheit,
    • Missbrauchsprävention,
    • Abrechnung,
    • swipeCoins,
    • Plattformkommunikation,
    • Produktentwicklung.


6.2 swipecor als Auftragsverarbeiter

Bei bestimmten Unternehmensfunktionen kann swipecor personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag eines Unternehmenskunden verarbeiten.

Dies kann beispielsweise gelten für:

  • kundeneigene Mitarbeiterdaten,
  • kundeneigene Bewerberdaten,
  • hochgeladene CRM-Daten,
  • eigene Leadlisten eines Kunden,
  • kundenspezifische Datenräume.

In diesen Fällen ist der Unternehmenskunde regelmäßig Verantwortlicher und swipecor Auftragsverarbeiter. Ergänzend gilt der mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag zur Auftragsverarbeitung.


6.3 Unternehmen als eigenständige Verantwortliche

Ein Unternehmen kann selbst Verantwortlicher sein, wenn es:

  • einen Lead erhält und außerhalb von swipecor weiterverarbeitet,
  • Bewerbungen erhält,
  • eigene Events veranstaltet,
  • Mitarbeiter innerhalb eines Spaces verwaltet,
  • Kontaktdaten in sein CRM übernimmt,
  • eigene Marketingmaßnahmen durchführt,
  • eigene Produkte oder Dienstleistungen anbietet.


7. Begriffe

Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Verarbeitung umfasst insbesondere das Erheben, Speichern, Ordnen, Analysieren, Verändern, Übermitteln, Anzeigen, Löschen oder sonstige Verwenden personenbezogener Daten.

Sensible Daten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten können insbesondere Gesundheitsdaten, biometrische Identifikationsdaten, Angaben zur ethnischen Herkunft, Religion, politischen Überzeugung, sexuellen Orientierung oder Gewerkschaftszugehörigkeit umfassen.

Profiling bezeichnet eine automatisierte Verarbeitung, durch die persönliche oder berufliche Aspekte analysiert, bewertet oder vorhergesagt werden.

KI-System bezeichnet ein maschinengestütztes System, das aus Eingaben Ergebnisse wie Empfehlungen, Inhalte, Vorhersagen oder Entscheidungen erzeugen kann.


8. Welche Daten wir verarbeiten können

Welche Daten tatsächlich verarbeitet werden, hängt davon ab, welche Funktionen ein Nutzer verwendet.


8.1 Registrierungs- und Kontodaten

Dazu können gehören:

  • Vorname,
  • Nachname,
  • Nutzername,
  • geschäftliche E-Mail-Adresse,
  • private E-Mail-Adresse, sofern angegeben,
  • Telefonnummer,
  • Mobilfunknummer,
  • Land,
  • Sprache,
  • Zeitzone,
  • Account-ID,
  • Registrierungsdatum,
  • Nutzerstatus,
  • Login- und Authentifizierungsinformationen,
  • Passwort-Hash,
  • Zwei-Faktor-Authentifizierungsdaten,
  • Bestätigungs- und Verifikationsstatus.

Passwörter werden grundsätzlich nicht im Klartext gespeichert.


8.2 Persönliche Profil- und Businessdaten

Dazu können gehören:

  • Profilbild,
  • Name,
  • Position,
  • Funktion,
  • Arbeitgeber,
  • Unternehmen,
  • Branche,
  • Standort,
  • beruflicher Werdegang,
  • Ausbildung,
  • Fähigkeiten,
  • Qualifikationen,
  • Zertifikate,
  • Sprachen,
  • Interessen,
  • Businessziele,
  • Kooperationsinteressen,
  • Investitionsinteressen,
  • angebotene Leistungen,
  • gesuchte Leistungen,
  • Kontaktmöglichkeiten,
  • Website,
  • Social-Media-Verlinkungen,
  • freiwillige Profiltexte.


8.3 Unternehmens- und Space-Daten

Dazu können gehören:

  • Unternehmensname,
  • Anschrift,
  • Domain,
  • Website,
  • Logo,
  • Unternehmensbeschreibung,
  • Branche,
  • Unternehmensgröße,
  • Produkte,
  • Dienstleistungen,
  • Angebote,
  • Gesuche,
  • Ansprechpartner,
  • Mitarbeiter,
  • Zertifikate,
  • Bilder,
  • Videos,
  • Beiträge,
  • Veranstaltungen,
  • Stellenangebote,
  • Kontaktdaten,
  • Space-Rollen und Berechtigungen.


8.4 Inhalte und Kommunikation

Dazu können gehören:

  • Nachrichten,
  • Chats,
  • Kommentare,
  • Beiträge,
  • Reaktionen,
  • Anfragen,
  • Dateien,
  • Bilder,
  • Videos,
  • Audioinhalte,
  • Links,
  • Zeitpunkte,
  • Absender- und Empfängerinformationen,
  • Zustell- und Lesestatus,
  • Meldungen über unzulässige Inhalte.


8.5 swAIper- und KI-Daten

Dazu können gehören:

  • Texteingaben,
  • Spracheingaben,
  • Prompts,
  • Chatverläufe,
  • hochgeladene Dokumente,
  • Fragen,
  • Suchanfragen,
  • Antworten der KI,
  • Feedback,
  • gemeldete Fehler,
  • Profil- und Space-Informationen,
  • Matchpräferenzen,
  • technisch erzeugte Kontextdaten,
  • Embeddings und Vektorrepräsentationen,
  • Sicherheits- und Qualitätsmetadaten.


8.6 Match-, Empfehlungs- und Lead-Daten

Dazu können gehören:

  • Matchkriterien,
  • Match-Scores,
  • Relevanzbewertungen,
  • Interessen,
  • Angebote und Gesuche,
  • bevorzugte Branchen,
  • Standorte,
  • Interaktionshistorie,
  • Kontaktwünsche,
  • Matchgründe,
  • Leadstatus,
  • Zeitpunkt eines Leads,
  • Reaktion auf einen Lead,
  • abgeleitete geschäftliche Interessen.


8.7 Kontakt-, Referral- und Einladungsdaten

Dazu können gehören:

  • Name,
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer,
  • Unternehmen,
  • Referral-Code,
  • einladender Nutzer,
  • Zeitpunkt der Einladung,
  • Annahme- oder Registrierungsstatus,
  • Bonus- oder swipeCoin-Zuordnung.


8.8 Job- und Bewerbungsdaten

Dazu können gehören:

  • Lebenslauf,
  • Kontaktdaten,
  • beruflicher Werdegang,
  • Qualifikationen,
  • Zeugnisse,
  • Arbeitsproben,
  • gewünschte Position,
  • Verfügbarkeit,
  • Gehaltsvorstellungen,
  • Standortwünsche,
  • Nachrichten mit Arbeitgebern,
  • Bewerbungsstatus.


8.9 Zahlungs-, Bestell- und Abrechnungsdaten

Dazu können gehören:

  • Name,
  • Unternehmen,
  • Rechnungsanschrift,
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID,
  • Bestelldaten,
  • Rechnungsnummer,
  • Zahlungsart,
  • Zahlungsstatus,
  • Transaktions-ID,
  • swipeCoin-Bestand,
  • swipeCoin-Käufe,
  • Bonusgutschriften,
  • Nutzungshistorie.

Vollständige Zahlungskarteninformationen werden grundsätzlich durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister verarbeitet. swipecor soll nach Möglichkeit nur Token, Status- und Transaktionsinformationen erhalten.


8.10 Event-, Stage- und Mall-Daten

Dazu können gehören:

  • Veranstaltungsanmeldung,
  • Ticketstatus,
  • Teilnahme,
  • Check-in,
  • Matchwünsche,
  • Fragen,
  • Kommentare,
  • Chatbeiträge,
  • Interessen,
  • Agendaauswahl,
  • Teilnahme an Livestreams,
  • Foto-, Ton- und Videoaufnahmen.


8.11 Geräte-, Nutzungs- und Protokolldaten

Dazu können gehören:

  • IP-Adresse,
  • Geräte-ID,
  • Browsertyp,
  • Betriebssystem,
  • App-Version,
  • Sprache,
  • Bildschirmauflösung,
  • Zeitzone,
  • Login-Zeitpunkt,
  • aufgerufene Bereiche,
  • Klicks,
  • Verweildauer,
  • Absturzberichte,
  • Fehlerberichte,
  • Referrer,
  • Sessiondaten,
  • Sicherheitsereignisse,
  • API-Aufrufe.


8.12 Standortdaten

Wir können einen ungefähren Standort aus der IP-Adresse ableiten.

Präzise Standortdaten eines Endgeräts werden nur verarbeitet, wenn:

  • eine entsprechende Funktion genutzt wird,
  • das Betriebssystem die Berechtigung erteilt hat,
  • die Verarbeitung rechtlich zulässig ist.


8.13 Support- und Feedbackdaten

Dazu können gehören:

  • Supportanfragen,
  • Nachrichten,
  • Screenshots,
  • Fehlerbeschreibungen,
  • Accountinformationen,
  • Gesprächsnotizen,
  • Feedback,
  • Umfrageantworten,
  • Zufriedenheitsbewertungen.

8.14 Sicherheits- und Verifikationsdaten

Dazu können gehören:

  • Anmeldehistorie,
  • fehlgeschlagene Logins,
  • Geräteinformationen,
  • verdächtige Aktivitäten,
  • Identitäts- oder Unternehmensnachweise,
  • Domain-Verifikationen,
  • Missbrauchsmeldungen,
  • Sperr- und Sanktionsdaten.

8.15 Abgeleitete Daten

Wir können aus vorhandenen Daten zusätzliche Informationen ableiten, beispielsweise:

  • vermutete geschäftliche Interessen,
  • Matchrelevanz,
  • bevorzugte Funktionen,
  • Leadwahrscheinlichkeit,
  • Sicherheitsrisiko,
  • vermutete Unternehmenszugehörigkeit.

Solche Ableitungen werden nur für festgelegte und zulässige Zwecke verwendet.

9. Woher wir Daten erhalten

Wir erhalten personenbezogene Daten insbesondere:

  • direkt vom Nutzer,
  • von einem Space-Administrator,
  • von einem Arbeitgeber oder Unternehmenskunden,
  • von anderen Nutzern,
  • aus Einladungen und Empfehlungen,
  • aus aktivierten Integrationen,
  • von Zahlungsdienstleistern,
  • von Authentifizierungsanbietern,
  • von Eventpartnern,
  • aus dem Endgerät oder Browser,
  • aus der Nutzung von swipecor,
  • aus rechtmäßig öffentlich zugänglichen Quellen,
  • aus Unternehmenswebsites oder öffentlichen Registern,
  • durch zulässige Analyse und Ableitungen.

Wenn Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben werden, informieren wir sie, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

10. Zwecke und Rechtsgrundlagen

Abhängig von Land, Funktion und Verarbeitung stützen wir uns auf unterschiedliche rechtliche Grundlagen.

Für Nutzer in der EU und im EWR gelten insbesondere die Rechtsgrundlagen aus Art. 6 und Art. 9 DSGVO. Die DSGVO verlangt außerdem Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung, Sicherheit und Rechenschaftspflicht. (EUR-Lex)

10.1 Registrierung und Vertragserfüllung

Wir verarbeiten Daten, um:

  • ein Konto anzulegen,
  • den Nutzer zu authentifizieren,
  • das Konto zu verwalten,
  • Plattformfunktionen bereitzustellen,
  • kostenpflichtige Leistungen abzurechnen,
  • Support zu leisten.

Rechtsgrundlage in der EU und im EWR ist insbesondere die Vertragserfüllung oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.

10.2 Profile und Spaces

Wir verarbeiten Daten, um:

  • persönliche Businessprofile bereitzustellen,
  • Unternehmens-Spaces zu erstellen,
  • Unternehmen und Ansprechpartner sichtbar zu machen,
  • Produkte und Dienstleistungen darzustellen,
  • Unternehmensmitglieder zu verwalten.

Die Rechtsgrundlage kann Vertragserfüllung, Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse an einer professionellen Businessplattform sein.

10.3 swAIper und KI-Funktionen

Wir verarbeiten Daten, um:

  • Anfragen zu verstehen,
  • Antworten zu erzeugen,
  • relevante Inhalte zu finden,
  • passende Kontakte vorzuschlagen,
  • Businessmöglichkeiten zu identifizieren,
  • Nutzern bei der Bedienung von swipecor zu helfen,
  • Sicherheit und Qualität zu gewährleisten.

Die Rechtsgrundlage kann Vertragserfüllung, Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse sein.

10.4 Matchmaking und Empfehlungen

Wir verarbeiten Daten, um:

  • Personen und Unternehmen miteinander zu verbinden,
  • passende Produkte oder Leistungen vorzuschlagen,
  • Veranstaltungen oder Jobs zu empfehlen,
  • Match-Scores und Relevanzbewertungen zu bilden.

Die Rechtsgrundlage kann Vertragserfüllung, Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse an der Bereitstellung relevanter Empfehlungen sein.

10.5 Leads und Geschäftsanbahnung

Wir verarbeiten Daten, um:

  • Kontaktwünsche zu übermitteln,
  • Leads bereitzustellen,
  • geschäftliche Interessen zusammenzuführen,
  • Kontaktinformationen freizugeben,
  • Leadstatus und Nutzung von swipeCoins zu dokumentieren.

Je nach Funktion erfolgt dies aufgrund eines Vertrags, einer aktiven Nutzerhandlung, einer Einwilligung oder eines berechtigten Interesses.

10.6 Kommunikation

Wir verarbeiten Nachrichten- und Kontaktdaten, um Kommunikation zwischen Nutzern zu ermöglichen.

Die Rechtsgrundlage ist regelmäßig die Vertragserfüllung.

Für Sicherheitsprüfungen kann zusätzlich ein berechtigtes Interesse an Spam-, Schadsoftware- und Missbrauchsprävention bestehen.

10.7 Zahlungen und Rechnungen

Wir verarbeiten Zahlungs- und Rechnungsdaten zur:

  • Vertragsabwicklung,
  • Zahlungsprüfung,
  • Buchhaltung,
  • Steuerdokumentation,
  • Betrugsprävention.

Rechtsgrundlagen sind Vertragserfüllung und gesetzliche Verpflichtungen.

10.8 Sicherheit und Missbrauchsprävention

Wir verarbeiten technische und sicherheitsbezogene Daten, um:

  • Accounts zu schützen,
  • unberechtigte Zugriffe zu erkennen,
  • Betrug zu verhindern,
  • Schadsoftware abzuwehren,
  • Sicherheitsvorfälle aufzuklären,
  • unsere Rechte und die Rechte unserer Nutzer zu schützen.

Die Rechtsgrundlage ist insbesondere unser berechtigtes Interesse an einem sicheren Plattformbetrieb sowie gegebenenfalls eine gesetzliche Verpflichtung.

10.9 Analyse und Produktverbesserung

Wir verarbeiten Nutzungs- und Feedbackdaten, um:

  • Fehler zu erkennen,
  • Funktionen zu verbessern,
  • Plattformleistung zu messen,
  • Nutzerführung zu optimieren,
  • neue Funktionen zu entwickeln.

Für rein technische und betriebsnotwendige Analysen kann ein berechtigtes Interesse bestehen. Für optionale Analyse- oder Trackingtechnologien holen wir eine Einwilligung ein, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

10.10 Marketing und Werbung

Wir verarbeiten Kontaktdaten und Kommunikationspräferenzen, um:

  • Produktinformationen zu versenden,
  • Events anzukündigen,
  • neue Funktionen vorzustellen,
  • Angebote zu übermitteln,
  • Kampagnenerfolge zu messen.

Elektronische Werbung erfolgt nur im Rahmen der jeweils anwendbaren Gesetze. Soweit erforderlich, holen wir eine vorherige Einwilligung ein.

10.11 Gesetzliche Pflichten und Rechtsdurchsetzung

Wir können Daten verarbeiten, um:

  • gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu erfüllen,
  • behördliche Anordnungen zu beantworten,
  • Rechtsansprüche durchzusetzen,
  • Rechtsstreitigkeiten zu führen,
  • Straftaten oder Missbrauch zu verhindern.

11. Pflichtangaben und freiwillige Angaben

Pflichtangaben werden innerhalb der Plattform entsprechend gekennzeichnet.

Wer erforderliche Daten nicht bereitstellt, kann bestimmte Funktionen möglicherweise nicht verwenden. Dies kann insbesondere betreffen:

  • Registrierung,
  • Authentifizierung,
  • Vertragsabschluss,
  • Zahlung,
  • Rechnungsstellung,
  • Unternehmensverifikation,
  • Sicherheit.

Freiwillige Profilinformationen können grundsätzlich weggelassen oder später gelöscht werden.

12. Sichtbarkeit von Profilen und Inhalten

swipecor enthält:

  • private Bereiche,
  • nur für registrierte Nutzer sichtbare Bereiche,
  • für bestimmte Unternehmen sichtbare Bereiche,
  • öffentliche Bereiche.

Der Nutzer wird innerhalb der jeweiligen Funktion darüber informiert, wer eine Information sehen kann.

Öffentlich sichtbare Inhalte können:

  • weltweit aufgerufen werden,
  • von Suchmaschinen erfasst werden,
  • außerhalb von swipecor geteilt werden,
  • von anderen Nutzern gespeichert oder weiterverarbeitet werden.

Die Entfernung aus swipecor führt nicht zwingend zur sofortigen Entfernung aus Suchmaschinen-Caches oder bereits erstellten Kopien Dritter.

Nutzer sollten keine vertraulichen Geschäftsgeheimnisse, Passwörter oder besonders sensiblen personenbezogenen Daten in öffentliche Bereiche einstellen.

13. swAIper und künstliche Intelligenz

13.1 KI-Kennzeichnung

swAIper wird sichtbar als KI-System gekennzeichnet, beispielsweise:

swAIper · AI Business Agent

Nutzer sollen jederzeit erkennen können, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz interagieren.

Der EU AI Act enthält Transparenzanforderungen für Systeme, die unmittelbar mit natürlichen Personen interagieren. Die Verordnung wurde 2026 nochmals geändert; für die Umsetzung ist deshalb die jeweils konsolidierte Fassung maßgeblich. (EUR-Lex)

13.2 Welche Daten swAIper verwenden kann

Abhängig von Anfrage und Freigabe kann swAIper verwenden:

  • aktuelle Texteingabe,
  • bisherige Chatnachrichten,
  • Profilinformationen,
  • Unternehmensinformationen,
  • Angebote und Gesuche,
  • Matchpräferenzen,
  • freigegebene Inhalte aus Spaces,
  • öffentlich sichtbare Plattforminformationen,
  • Such- und Interaktionskontext,
  • technische Sicherheitsinformationen.

13.3 Spracheingaben

Wenn ein Nutzer die Spracheingabe verwendet, kann Audio vorübergehend verarbeitet werden, um Sprache in Text umzuwandeln.

Soweit kein Sprachbeitrag ausdrücklich gespeichert werden soll, werden reine Spracheingaben nach der Transkription grundsätzlich nicht dauerhaft als Audiodatei gespeichert.

13.4 KI-Antworten können fehlerhaft sein

KI-generierte Antworten können:

  • unvollständig,
  • ungenau,
  • missverständlich,
  • veraltet,
  • sachlich falsch

sein.

Nutzer müssen geschäftlich, rechtlich, medizinisch, steuerlich oder finanziell relevante Informationen eigenständig prüfen.

13.5 Training externer KI-Modelle

Der verbindliche swipecor-Grundsatz lautet:

Private swAIper-Chats, Prompts, Dateien und nicht öffentliche Nutzerdaten werden nicht für das allgemeine Training externer KI-Modelle verwendet, sofern der Nutzer nicht zuvor gesondert, freiwillig und ausdrücklich eingewilligt hat.

swipecor verpflichtet eingesetzte KI-Dienstleister vertraglich entsprechend, soweit dies technisch und vertraglich möglich ist.

13.6 Eigene Qualitätsverbesserung

Wir können:

  • anonymisierte Daten,
  • aggregierte Nutzungsdaten,
  • ausdrücklich freigegebenes Feedback,
  • künstlich erzeugte Testdaten

verwenden, um swAIper zu testen und zu verbessern.

Eine Verwendung personenbezogener Inhalte für weitergehende Modellverbesserungen erfolgt nur nach gesonderter datenschutzrechtlicher Prüfung und auf einer zulässigen Rechtsgrundlage.

13.7 Nutzerkontrolle

Nutzer sollen innerhalb des Privacy Centers insbesondere:

  • Chats ansehen,
  • einzelne Chats löschen,
  • den gesamten Verlauf löschen,
  • Personalisierung verwalten,
  • falsche Antworten melden,
  • falsche Matches melden,
  • Informationen zur KI-Datenverwendung abrufen

können.

14. KI-Matchmaking und Profiling

swipecor kann automatisiert analysieren:

  • Branche,
  • Funktion,
  • Unternehmensgröße,
  • Standort,
  • Produkte,
  • Dienstleistungen,
  • Angebote,
  • Gesuche,
  • Businessziele,
  • Interessen,
  • Interaktionen,
  • Suchanfragen,
  • bisherige Matches,
  • Eventinteressen,
  • freiwillige Präferenzen.

Daraus können entstehen:

  • Match-Scores,
  • Relevanzbewertungen,
  • Empfehlungen,
  • Sortierungen,
  • Leadvorschläge,
  • personalisierte Ergebnisse.

14.1 Warum ein Match angezeigt wird

Soweit technisch möglich und rechtlich erforderlich, zeigt swipecor eine verständliche Erklärung an, beispielsweise:

Dieses Match wird vorgeschlagen, weil dein Unternehmen eine bestimmte Leistung sucht und das vorgeschlagene Unternehmen diese Leistung anbietet.

Wir müssen dabei keine Modellgewichte, Quellcodes, Sicherheitsmechanismen oder Geschäftsgeheimnisse offenlegen.

14.2 Keine gezielte Verwendung sensibler Merkmale

Sensible Daten werden nicht bewusst als Matchkriterien verwendet, sofern:

  • dies nicht ausdrücklich vom Nutzer angefordert wurde,
  • keine besondere Funktion dies erfordert,
  • keine ausdrückliche Einwilligung oder andere gesetzliche Grundlage besteht.

14.3 Widerspruch und Anpassung

Soweit gesetzlich vorgesehen, können Nutzer:

  • Matchpräferenzen ändern,
  • Personalisierung reduzieren,
  • bestimmten Verarbeitungen widersprechen,
  • eine menschliche Überprüfung verlangen.

15. Keine ausschließlich automatisierten erheblichen Entscheidungen

Das allgemeine swipecor-Matchmaking entscheidet nicht automatisch darüber, ob:

  • ein Vertrag geschlossen wird,
  • ein Kredit gewährt wird,
  • eine Finanzierung genehmigt wird,
  • eine Person eingestellt wird,
  • eine Versicherung abgeschlossen wird,
  • ein Nutzer rechtlich zugelassen oder ausgeschlossen wird.

swipecor trifft grundsätzlich keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen, die gegenüber einer Person rechtliche Wirkung entfalten oder sie in vergleichbarer Weise erheblich beeinträchtigen.

Sollte zukünftig eine solche Funktion eingeführt werden, erfolgt zuvor:

  • eine gesonderte rechtliche Prüfung,
  • eine transparente Information,
  • gegebenenfalls eine Einwilligung,
  • eine Möglichkeit menschlicher Überprüfung,
  • eine Möglichkeit zur Anfechtung.

16. Kontakte, Kontaktimport und Einladungen

Kontakte werden nur importiert oder synchronisiert, wenn ein Nutzer diese Funktion aktiv einschaltet.

Je nach technischer Umsetzung können ausgewählte Kontaktinformationen verarbeitet oder in gehashter Form abgeglichen werden.

Der Nutzer darf nur Kontaktdaten übermitteln, wenn er hierzu berechtigt ist.

16.1 Keine sichtbaren Schattenprofile

swipecor erstellt aus einer bloßen Einladung kein öffentlich sichtbares Nutzerprofil.

Registriert sich die eingeladene Person nicht, werden reine Einladungsdaten grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder anonymisiert, sofern:

  • keine weitere Einladung ausdrücklich veranlasst wurde,
  • keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht,
  • keine Sperrliste erforderlich ist, um weitere unerwünschte Einladungen zu verhindern.

16.2 Abmeldung von Einladungen

Empfänger können weiteren Einladungen widersprechen. Zur Beachtung des Widerspruchs kann eine minimale Sperrinformation gespeichert werden.

17. Leads und Business-Matches

Ein Lead kann entstehen, wenn:

  • ein Nutzer aktiv Interesse erklärt,
  • eine Kontaktanfrage gestellt wird,
  • ein Nutzer eine Leistung sucht,
  • ein Nutzer auf ein Angebot reagiert,
  • Kontaktinformationen freigegeben werden,
  • ein vorgeschlagener Match aktiv angenommen wird.

Abhängig von der Funktion können dem Empfänger angezeigt werden:

  • Name,
  • Unternehmen,
  • Position,
  • Profilinformationen,
  • Kontaktinformationen,
  • Businessinteresse,
  • Anfrage,
  • Matchgrund.

Ein Unternehmen, das einen Lead erhält und außerhalb von swipecor weiterverarbeitet, kann hierfür eigenständig datenschutzrechtlich verantwortlich sein.

swipecor stellt keine privaten Kontaktdaten ohne Funktion, Berechtigung oder rechtliche Grundlage uneingeschränkt anderen Unternehmen zur Verfügung.

18. Nachrichten und Kommunikation

Private Nachrichten sind nicht öffentlich.

Wir können Nachrichten und Anhänge automatisiert untersuchen, soweit dies erforderlich ist für:

  • Spamabwehr,
  • Schadsoftware-Erkennung,
  • Betrugsprävention,
  • Missbrauchserkennung,
  • Einhaltung gesetzlicher Pflichten,
  • Bearbeitung einer Nutzermeldung.

Löscht ein Nutzer eine Nachricht nur aus seiner eigenen Ansicht, kann die Nachricht beim Empfänger weiterhin vorhanden sein.

Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird nur dann zugesichert, wenn sie für die konkrete Funktion ausdrücklich angegeben ist.

19. Unternehmens-Spaces und Administratoren & Mitarbeitende

Space-Administratoren können abhängig von ihrer Berechtigung:

  • Mitarbeiter einladen,
  • Rollen vergeben,
  • Inhalte bearbeiten,
  • Space-Mitglieder entfernen,
  • Unternehmensdaten verwalten,
  • bestimmte Aktivitätsinformationen sehen.

Ein Unternehmen darf Personen nur dann einem Space zuordnen, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.

Wird eine Person durch ein Unternehmen eingeladen, erhält sie Informationen über:

  • das einladende Unternehmen,
  • die vorgesehene Rolle,
  • die damit verbundene Datenverarbeitung.

Nutzer können eine unzutreffende Unternehmenszuordnung melden.

20. Malls, Stages und Veranstaltungen

Bei Malls, Stages und Veranstaltungen können verarbeitet werden:

  • Anmeldung,
  • Teilnahme,
  • Check-in,
  • Matchwünsche,
  • Fragen,
  • Beiträge,
  • Chataktivitäten,
  • Interaktionen,
  • Veranstaltungspräferenzen.

Beiträge in öffentlichen Stage-Chats können für andere Teilnehmer sichtbar sein.

20.1 Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

Bei physischen oder digitalen Veranstaltungen können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erfolgen.

Soweit erforderlich, wird vor oder bei der jeweiligen Veranstaltung zusätzlich informiert über:

  • Aufzeichnungsbereiche,
  • Zweck,
  • Veröffentlichung,
  • Empfänger,
  • Widerspruchsmöglichkeiten.

Nahaufnahmen oder gezielte Interviews werden nur auf einer hierfür geeigneten Rechtsgrundlage verwendet.

21. JobManager und Recruiting

Bewerbungsdaten werden grundsätzlich nur Unternehmen zugänglich gemacht, wenn der Nutzer:

  • eine Bewerbung absendet,
  • sein Profil hierfür freigibt,
  • einer entsprechenden Kontaktaufnahme zustimmt,
  • eine andere geeignete Rechtsgrundlage besteht.

Das jeweilige Unternehmen ist für seinen weiteren Bewerbungsprozess regelmäßig eigenständig verantwortlich.

swipecor kann passende Stellen oder Kandidaten empfehlen. Die endgültige Personalentscheidung trifft das jeweilige Unternehmen.

swipecor trifft über den allgemeinen JobManager keine ausschließlich automatisierte Einstellungs- oder Ablehnungsentscheidung.

22. swipeCoins, Käufe und Zahlungen

Zur Verwaltung von swipeCoins können wir verarbeiten:

  • Kontostand,
  • Kauf,
  • Einlösung,
  • Bonus,
  • Referral-Gutschrift,
  • Rückerstattung,
  • Transaktionszeitpunkt,
  • zugehörige Leistung.

Zahlungsdienstleister erhalten nur die Daten, die für Zahlung, Betrugsprüfung und gesetzliche Pflichten erforderlich sind.

Zahlungsdienstleister können für bestimmte Verarbeitungen eigenständig verantwortlich sein.

23. Cookies, SDKs und ähnliche Technologien

Wir können verwenden:

  • Cookies,
  • Local Storage,
  • Session Storage,
  • Pixel,
  • SDKs,
  • Gerätekennungen,
  • vergleichbare Technologien.

23.1 Notwendige Technologien

Diese können erforderlich sein für:

  • Login,
  • Authentifizierung,
  • Sicherheit,
  • Sessionverwaltung,
  • Sprache,
  • Lastverteilung,
  • Zahlungsabläufe,
  • Speicherung der Datenschutzentscheidung.

23.2 Funktionale Technologien

Diese können Komfortfunktionen und persönliche Einstellungen ermöglichen.

23.3 Analyse

Diese können helfen zu verstehen:

  • welche Funktionen genutzt werden,
  • wo technische Fehler auftreten,
  • wo Registrierungen abgebrochen werden,
  • wie die Plattform verbessert werden kann.

23.4 Marketing

Marketingtechnologien können zur Kampagnenmessung oder personalisierten Werbung eingesetzt werden.

Optionale Technologien werden erst aktiviert, wenn hierfür eine wirksame Einwilligung vorliegt, soweit das jeweilige Recht dies verlangt.

In Deutschland verlangt § 25 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung für das Speichern oder Auslesen von Informationen auf Endgeräten, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. (Gesetze im Internet)

23.5 Datenschutz-Einstellungen

Nutzer können ihre Entscheidung jederzeit über:

Datenschutz-Einstellungen

ändern oder widerrufen.

Der Widerruf muss grundsätzlich so einfach möglich sein wie die Erteilung der Einwilligung.

23.6 Global Privacy Control

Soweit gesetzlich erforderlich, berücksichtigen wir technisch gültige Universal-Opt-out-Signale wie Global Privacy Control.

24. Analyse, Personalisierung und Werbung

24.1 Betriebliche Analyse

Wir können notwendige Analysen durchführen, um:

  • Stabilität,
  • Sicherheit,
  • Auslastung,
  • Fehler,
  • Missbrauch

zu überwachen.

24.2 Optionale Analyse

Optionale Analyse erfolgt nur mit Einwilligung, soweit eine solche erforderlich ist.

24.3 Personalisierung

Wir können Inhalte personalisieren, beispielsweise:

  • Matchvorschläge,
  • relevante Malls,
  • Stages,
  • Events,
  • Jobs,
  • Produkte,
  • Unternehmensangebote.

24.4 Gesponserte Inhalte

Unternehmen können innerhalb von swipecor kommerzielle oder gesponserte Inhalte veröffentlichen.

Ein Unternehmen erhält nicht allein deshalb personenbezogene Daten eines Nutzers, weil diesem ein gesponserter Inhalt angezeigt wird.

Eine Datenübermittlung kann stattfinden, wenn der Nutzer:

  • den Anbieter kontaktiert,
  • einen Lead auslöst,
  • sich anmeldet,
  • ausdrücklich zustimmt.

25. Newsletter, Push-Mitteilungen und Direktmarketing

Wir unterscheiden zwischen:

25.1 Vertrags- und Servicenachrichten

Dazu gehören:

  • Sicherheitsmeldungen,
  • Loginwarnungen,
  • Vertragsinformationen,
  • Zahlungsinformationen,
  • wesentliche Plattformänderungen,
  • angeforderte Match- oder Leadbenachrichtigungen.

Diese Nachrichten können für die Nutzung erforderlich sein.

25.2 Werbung und Marketing

Dazu gehören:

  • Produktneuheiten,
  • Aktionen,
  • Eventwerbung,
  • Partnerangebote,
  • Kampagnen.

Werbliche Kommunikation kann jederzeit abbestellt werden.

Die Abmeldung von Werbung beendet nicht notwendigerweise erforderliche Sicherheits- oder Vertragskommunikation.

26. An wen Daten übermittelt werden können

Personenbezogene Daten können abhängig von Funktion und Notwendigkeit an folgende Empfänger übermittelt werden:

26.1 Andere Nutzer

Beispielsweise bei:

  • sichtbaren Profilen,
  • Kontaktanfragen,
  • Nachrichten,
  • Leads,
  • Matches,
  • Kommentaren,
  • Events.

26.2 Unternehmen und Space-Administratoren

Beispielsweise bei:

  • Unternehmenszugehörigkeit,
  • Bewerbungen,
  • Leads,
  • Mitarbeiterverwaltung,
  • Eventteilnahme.

26.3 IT- und Plattformdienstleister

Dazu können gehören:

  • Hostinganbieter,
  • Cloudanbieter,
  • Softwareentwickler,
  • Datenbankanbieter,
  • Suchtechnologieanbieter,
  • Monitoringdienste,
  • Supportsysteme,
  • Sicherheitsanbieter.

26.4 KI-Dienstleister

KI-Dienstleister können Prompts, Kontextinformationen und technische Metadaten erhalten, soweit dies zur Bereitstellung einer KI-Funktion erforderlich ist.

26.5 Kommunikationsdienstleister

Dazu können gehören:

  • E-Mail-Anbieter,
  • SMS-Anbieter,
  • Push-Dienste,
  • Videokonferenz- oder Streaminganbieter.

26.6 Zahlungsdienstleister

Dazu können gehören:

  • Banken,
  • Kartenanbieter,
  • Payment-Provider,
  • Rechnungs- und Inkassodienstleister.

26.7 Berater und Prüfer

Dazu können gehören:

  • Rechtsanwälte,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Datenschutzberater,
  • Versicherer.

26.8 Behörden und Gerichte

Eine Übermittlung kann erfolgen, wenn:

  • wir gesetzlich verpflichtet sind,
  • eine wirksame Anordnung besteht,
  • Rechtsansprüche geschützt werden müssen,
  • Straftaten oder erheblicher Missbrauch untersucht werden.

26.9 Unternehmenstransaktionen

Bei Fusion, Finanzierung, Umstrukturierung oder Verkauf können Daten im erforderlichen Umfang gegenüber:

  • Erwerbern,
  • Investoren,
  • Beratern,
  • Rechtsnachfolgern

offengelegt werden.

27. Unterauftragnehmer

Eine aktuelle Liste der wesentlichen Auftragsverarbeiter und Unterauftragnehmer wird im swipecor Privacy Center beziehungsweise in der öffentlichen Subprocessor List bereitgestellt.

Die Liste soll insbesondere enthalten:

  • Anbieter,
  • Leistung,
  • Verarbeitungsort,
  • Datenkategorien,
  • Drittlandmechanismus.

Bis zur Veröffentlichung der Online-Liste kann die aktuelle Liste unter info@swipecor.com angefordert werden.

28. Kein Verkauf personenbezogener Daten

swipecor verkauft personenbezogene Nutzerdaten nicht als klassisches Geschäftsmodell an Datenhändler.

Insbesondere verkaufen wir keine privaten:

  • Kontaktdaten,
  • Chatnachrichten,
  • swAIper-Prompts,
  • Bewerbungsdaten,
  • Zahlungsdaten.

Die Begriffe „Sale“, „Sell“, „Share“ oder „Targeted Advertising“ können in einzelnen US-Bundesstaaten rechtlich weiter gefasst sein als ein Verkauf gegen Geld.

Soweit eine Verarbeitung unter eine solche Definition fällt, stellen wir die gesetzlich erforderliche Opt-out-Möglichkeit bereit.

29. Internationale Datenübermittlungen

swipecor ist international ausgerichtet.

Daten können deshalb:

  • in anderen Ländern verarbeitet werden,
  • durch Dienstleister in anderen Ländern verarbeitet werden,
  • bei öffentlichen Profilen weltweit abrufbar sein,
  • durch internationale Nutzer aufgerufen werden.

Für Datenübermittlungen aus der EU oder dem EWR verwenden wir – soweit erforderlich – insbesondere:

  • Angemessenheitsbeschlüsse,
  • EU-Standardvertragsklauseln,
  • verbindliche interne Datenschutzregeln,
  • ergänzende technische und organisatorische Maßnahmen,
  • andere gesetzlich zulässige Mechanismen.

Die Europäische Kommission sieht insbesondere Angemessenheitsbeschlüsse und Standardvertragsklauseln als Transfermechanismen vor. (European Commission)

Bei Übermittlungen in die USA kann für entsprechend zertifizierte Empfänger das EU-U.S. Data Privacy Framework genutzt werden. Andernfalls prüfen wir andere geeignete Mechanismen. (European Commission)

Nutzer können Informationen über den jeweils eingesetzten Transfermechanismus anfordern.

30. Datensicherheit

Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.

Dazu können gehören:

  • Transportverschlüsselung,
  • Verschlüsselung gespeicherter Daten, soweit angemessen,
  • Passwort-Hashing,
  • Mehrfaktor-Authentifizierung,
  • rollenbasierte Berechtigungen,
  • Mandantentrennung,
  • Zugriffsbeschränkungen,
  • Firewalls,
  • Sicherheitsmonitoring,
  • Protokollierung,
  • Schwachstellenmanagement,
  • regelmäßige Updates,
  • Backups,
  • Wiederherstellungsverfahren,
  • Incident-Response-Prozesse,
  • Sicherheitsschulungen,
  • Penetrationstests,
  • Schutz vor Prompt Injection,
  • Schutz vor Cross-Tenant Data Leakage.

Kein technisches System ist vollständig frei von Risiken. Wir können deshalb keine absolute Sicherheit garantieren.

31. Datenschutzverletzungen

Wir unterhalten Verfahren zur:

  • Erkennung,
  • Eindämmung,
  • Bewertung,
  • Dokumentation,
  • Meldung

von Datenschutzverletzungen.

Soweit gesetzlich erforderlich, informieren wir:

  • zuständige Datenschutzbehörden,
  • betroffene Unternehmenskunden,
  • betroffene Personen.

32. Speicherdauer

Wir speichern Daten grundsätzlich nur so lange, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.

Die folgenden Fristen bilden den vorgesehenen swipecor-Standard. Sie können durch gesetzliche Pflichten, Rechtsstreitigkeiten oder regionale Anforderungen verändert werden.

Datenkategorie

Grundsätzliche Speicherregel

Nicht abgeschlossene Registrierung

grundsätzlich bis zu 30 Tage

Aktiver Nutzeraccount

für die Dauer des Accounts

Profil- und Space-Daten

bis zur Löschung, Entfernung oder Beendigung des Accounts

Gelöschter Account

Entfernung aus aktiven Systemen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen

Backups

Überschreibung im regulären Zyklus, Ziel maximal 90 Tage

swAIper-Chats

solange der Nutzer die Verlaufsfunktion verwendet oder bis zur Löschung

Temporäre KI- und Sicherheitslogs

grundsätzlich bis zu 90 Tage

Nachrichten

solange sie für die beteiligten Nutzer gespeichert werden

Kontakt- und Einladungsdaten ohne Registrierung

grundsätzlich bis zu 30 Tage

Match- und Lead-Daten

grundsätzlich bis zu 24 Monate nach der letzten relevanten Aktivität

Bewerbungsdaten

grundsätzlich bis zu sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens, sofern keine andere Grundlage besteht

Talentpool

nur mit Einwilligung und grundsätzlich bis zu 24 Monate

Supportfälle

grundsätzlich bis zu drei Jahre nach Abschluss

Standard-Sicherheitslogs

grundsätzlich 90 bis 180 Tage

Rechnungs- und Buchhaltungsdaten

entsprechend gesetzlicher Pflichten, regelmäßig sechs bis zehn Jahre

Marketingeinwilligungen und Widersprüche

solange dies zum Nachweis oder zur Beachtung des Widerspruchs erforderlich ist

Cookie- und SDK-Daten

entsprechend der Cookie- und Anbieterübersicht

32.1 Rechtsstreitigkeiten und Legal Hold

Daten können länger gespeichert werden, wenn dies erforderlich ist für:

  • Rechtsstreitigkeiten,
  • behördliche Untersuchungen,
  • Betrugsaufklärung,
  • Durchsetzung oder Verteidigung von Ansprüchen.

32.2 Löschung aus KI- und Suchsystemen

Bei Löschung prüfen wir auch verbundene:

  • Suchindizes,
  • Embeddings,
  • Vektordatenbanken,
  • Matchsignale,
  • Zusammenfassungen,
  • Caches,
  • Analysebestände.

33. Anonymisierte und aggregierte Daten

Wir können Daten anonymisieren oder aggregieren, sodass sie sich nicht mehr auf eine identifizierbare Person beziehen.

Solche Daten können verwendet werden für:

  • Statistiken,
  • Produktentwicklung,
  • Marktanalysen,
  • Sicherheitsanalysen,
  • KI-Qualitätstests.

Wir versuchen nicht, wirksam anonymisierte Daten erneut einer Person zuzuordnen.

34. Globale Datenschutzrechte

Abhängig vom anwendbaren Recht können Nutzer insbesondere folgende Rechte besitzen:

  • Information über die Verarbeitung,
  • Auskunft,
  • Zugang,
  • Berichtigung,
  • Vervollständigung,
  • Löschung,
  • Einschränkung,
  • Sperrung,
  • Datenübertragbarkeit,
  • Widerspruch,
  • Widerruf einer Einwilligung,
  • Opt-out aus Verkauf oder Sharing,
  • Opt-out aus personalisierter Werbung,
  • Opt-out aus bestimmten Profilingverfahren,
  • menschliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen,
  • Beschwerde,
  • Einspruch gegen die Ablehnung einer Anfrage,
  • Schutz vor Benachteiligung wegen der Ausübung von Rechten.

Nicht jedes Recht gilt in jeder Situation. Rechte können von:

  • Land,
  • Rechtsgrundlage,
  • Art der Daten,
  • Rolle von swipecor,
  • gesetzlichen Ausnahmen

abhängen.

35. Ausübung von Datenschutzrechten

Anfragen können gerichtet werden an:

info@swipecor.com
Betreff: Datenschutzanfrage

Oder über das swipecor Privacy Center.

Die Anfrage sollte möglichst enthalten:

  • Name,
  • verwendete E-Mail-Adresse,
  • betroffener Account,
  • gewünschtes Recht,
  • betroffene Daten oder Funktion.

35.1 Identitätsprüfung

Wir können angemessene Informationen anfordern, um:

  • die Identität zu prüfen,
  • unberechtigte Datenoffenlegung zu verhindern,
  • eine Bevollmächtigung zu überprüfen.

Wir verlangen nicht automatisch eine Ausweiskopie, wenn eine weniger eingriffsintensive Verifikation ausreicht.

35.2 Bevollmächtigte Personen

Soweit lokales Recht dies vorsieht, kann eine bevollmächtigte Person eine Anfrage stellen.

Wir können einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen.

35.3 Fristen

Wir beantworten Anfragen innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Frist.

Für Nutzer in der EU und im EWR beträgt die regelmäßige Frist grundsätzlich einen Monat. Sie kann bei komplexen oder zahlreichen Anfragen unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlängert werden.

35.4 Keine Benachteiligung

Nutzer werden nicht rechtswidrig benachteiligt, weil sie Datenschutzrechte ausüben.

36. Accountlöschung

Nutzer können die Löschung ihres Accounts über das Privacy Center oder per E-Mail beantragen.

Vor Löschung kann eine Identitätsprüfung erforderlich sein.

Nach Löschung:

  • werden aktive personenbezogene Daten gelöscht oder anonymisiert,
  • werden öffentliche Profile entfernt,
  • können gesetzlich aufzubewahrende Daten gesperrt weiter gespeichert werden,
  • können Nachrichten beim jeweiligen Empfänger bestehen bleiben,
  • werden Backups im regulären Zyklus überschrieben,
  • kann die Entfernung aus Suchmaschinen zeitlich verzögert sein.

37. Sensible Daten

swipecor ist eine Businessplattform und benötigt grundsätzlich keine sensiblen Daten.

Nutzer sollten insbesondere keine Angaben über:

  • Gesundheit,
  • Religion,
  • ethnische Herkunft,
  • politische Überzeugungen,
  • sexuelle Orientierung,
  • Gewerkschaftszugehörigkeit,
  • genetische Daten,
  • biometrische Identifikationsdaten

veröffentlichen, sofern dies nicht für eine konkret angebotene Funktion erforderlich ist.

Wenn sensible Daten verarbeitet werden, geschieht dies nur auf einer besonderen rechtlichen Grundlage, beispielsweise ausdrücklicher Einwilligung.

38. Keine biometrische Identifizierung als Standard

swipecor verwendet Profilbilder oder Sprachaufnahmen nicht automatisch zur biometrischen Identifizierung.

Insbesondere findet standardmäßig keine:

  • Gesichtserkennung,
  • Stimmerkennung zur eindeutigen Identifizierung,
  • biometrische Kategorisierung

statt.

Sollte eine solche Funktion zukünftig eingeführt werden, erfolgt eine gesonderte Information und Einwilligung, soweit gesetzlich erforderlich.

39. Nutzer unter 18 Jahren

swipecor ist eine B2B- und Businessplattform für volljährige Nutzer.

Die reguläre Nutzung ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren zulässig.

Wir erheben nicht wissentlich personenbezogene Daten von Kindern für reguläre Nutzerkonten.

Erhalten wir Kenntnis davon, dass ein Account ohne erforderliche rechtliche Grundlage von einer minderjährigen Person verwendet wird, können wir:

  • den Account sperren,
  • eine Alters- oder Vertretungsprüfung durchführen,
  • Daten löschen.

40. Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen

Wir können geschäftliche Informationen aus rechtmäßig öffentlich zugänglichen Quellen verarbeiten.

Dazu können gehören:

  • Unternehmenswebsites,
  • öffentliche Unternehmensregister,
  • öffentlich veröffentlichte berufliche Kontaktdaten,
  • Presseveröffentlichungen,
  • öffentliche Event- oder Speakerinformationen.

Wir verwenden solche Daten nur für festgelegte und rechtmäßige Zwecke.

Wir nutzen keine öffentlich zugänglichen Informationen als Freibrief für uneingeschränktes Profiling oder Werbung.

Betroffene Personen können eine Korrektur oder Entfernung beantragen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

41. APIs und Integrationen

Nutzer können externe Integrationen aktivieren.

Dabei können Daten zwischen swipecor und dem gewählten Anbieter übertragen werden.

Vor Aktivierung informieren wir – soweit erforderlich – über:

  • beteiligten Anbieter,
  • übertragene Daten,
  • Zweck,
  • Widerruf oder Deaktivierung.

Für eigenständige Verarbeitungen des externen Anbieters gelten dessen Datenschutzbestimmungen.

42. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir können diese Datenschutzerklärung anpassen, beispielsweise aufgrund:

  • neuer Funktionen,
  • neuer KI-Systeme,
  • neuer Dienstleister,
  • gesetzlicher Änderungen,
  • internationaler Expansion,
  • Sicherheitsanforderungen.

Die aktuelle Fassung enthält das jeweilige Änderungsdatum.

Bei wesentlichen Änderungen können wir Nutzer zusätzlich informieren durch:

  • E-Mail,
  • App-Mitteilung,
  • Hinweis beim Login,
  • Hinweis im Privacy Center.

Wenn eine neue Verarbeitung eine Einwilligung erfordert, holen wir diese gesondert ein.

REGIONALE DATENSCHUTZZUSÄTZE

43. Europäische Union, EWR und Deutschland

Für Nutzer in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum gilt insbesondere die DSGVO.

43.1 Rechtsgrundlagen

Wir stützen Verarbeitungen insbesondere auf:

  • Einwilligung,
  • Vertragserfüllung,
  • vorvertragliche Maßnahmen,
  • gesetzliche Verpflichtung,
  • Schutz lebenswichtiger Interessen,
  • berechtigte Interessen,
  • öffentliche Interessen, soweit einschlägig.

43.2 Berechtigte Interessen

Berechtigte Interessen können insbesondere sein:

  • sicherer Plattformbetrieb,
  • Missbrauchsprävention,
  • Verbesserung von Funktionen,
  • B2B-Matchmaking,
  • Rechtsdurchsetzung,
  • interne Administration,
  • zulässige B2B-Kommunikation.

Vor einer Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen prüfen wir:

  • Erforderlichkeit,
  • Auswirkungen auf betroffene Personen,
  • vernünftige Erwartungen,
  • Schutzmaßnahmen,
  • Widerspruchsmöglichkeiten.

43.3 Besondere Kategorien

Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nur unter den Voraussetzungen von Art. 9 DSGVO verarbeitet.

43.4 Automatisierte Entscheidungen

Soweit Art. 22 DSGVO anwendbar ist, besteht das Recht:

  • nicht einer unzulässigen ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden,
  • menschliches Eingreifen zu verlangen,
  • den eigenen Standpunkt darzulegen,
  • die Entscheidung anzufechten.

43.5 Widerspruch

Nutzer können einer Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen aus Gründen widersprechen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben.

Der Verarbeitung personenbezogener Daten für Direktwerbung kann jederzeit ohne Begründung widersprochen werden.

43.6 Aufsichtsbehörde

Für die swipecor GmbH ist nach derzeitiger Sitzangabe grundsätzlich folgende Aufsichtsbehörde zuständig:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 18
91522 Ansbach
Deutschland

Betroffene Personen können sich auch an eine Aufsichtsbehörde an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort wenden. Das BayLDA ist für den nicht öffentlichen Bereich in Bayern zuständig und stellt ein Online-Beschwerdeverfahren bereit. (LDA Bayern)

Die Rechte, Informationspflichten, Rechtsgrundlagen und Transferanforderungen ergeben sich insbesondere aus der DSGVO. (EUR-Lex)

44. Vereinigtes Königreich

Für Nutzer im Vereinigten Königreich gelten – soweit anwendbar – insbesondere:

  • UK GDPR,
  • Data Protection Act 2018,
  • Änderungen durch den Data (Use and Access) Act 2025.

Nutzer können abhängig von der Verarbeitung insbesondere verlangen:

  • Information,
  • Auskunft,
  • Berichtigung,
  • Löschung,
  • Einschränkung,
  • Datenübertragbarkeit,
  • Widerspruch,
  • Schutz bei automatisierten Entscheidungen.

Das britische Recht verlangt transparente Angaben zu Zwecken, Speicherdauer, Empfängern und Rechten. Seit dem 19. Juni 2026 bestehen zudem besondere Anforderungen an interne Datenschutzbeschwerdeverfahren. (ICO)

UK-Vertreter

Soweit die Voraussetzungen für die Bestellung eines Vertreters im Vereinigten Königreich erfüllt sind:

[UK-VERTRETER VOR AKTIVEM UK-MARKTSTART EINSETZEN]

Beschwerden können außerdem beim Information Commissioner's Office eingereicht werden.

45. Schweiz

Für Personen in der Schweiz gilt insbesondere das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz.

Schweizer Nutzer können abhängig vom Einzelfall insbesondere verlangen:

  • Auskunft,
  • Berichtigung,
  • Löschung oder Vernichtung,
  • Einschränkung oder Unterlassung einer rechtswidrigen Verarbeitung,
  • Herausgabe oder Übertragung bestimmter Daten.

Bei automatisierten Einzelentscheidungen informieren wir, soweit gesetzlich erforderlich, und ermöglichen eine menschliche Überprüfung.

Datenübermittlungen ins Ausland erfolgen entsprechend den schweizerischen Anforderungen.

Soweit gesetzlich erforderlich, bestellt swipecor einen Vertreter in der Schweiz:

[SCHWEIZER VERTRETER VOR MARKTSTART EINSETZEN]

Beschwerden können an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gerichtet werden.

Das Schweizer Datenschutzgesetz schützt Persönlichkeit und Grundrechte natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. (Fedlex)

46. Vereinigte Staaten von Amerika

Dieser Abschnitt gilt ergänzend für Personen in den USA, soweit ein umfassendes Datenschutzgesetz ihres Bundesstaates auf swipecor Anwendung findet.

46.1 Kategorien personenbezogener Informationen

Abhängig von der Nutzung können wir innerhalb der vergangenen zwölf Monate folgende Kategorien verarbeitet haben:

Kategorie

Beispiele

Identifikatoren

Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Account-ID

Kundendaten

Kontaktdaten, Rechnungsinformationen

Geschäftliche Informationen

Käufe, swipeCoins, Leads, Transaktionen

Onlineaktivität

Klicks, Nutzung, Browser- und Appdaten

Standortdaten

ungefährer oder freigegebener genauer Standort

Audio- und visuelle Daten

Profilbilder, Videos, Spracheingaben

Berufliche Daten

Arbeitgeber, Position, Lebenslauf

Ableitungen

Interessen, Matchrelevanz, Präferenzen

Sensible Informationen

Login-Daten oder genauer Standort, soweit verarbeitet

Wir verwenden keine biometrischen Identifikatoren als Standardfunktion.

46.2 Zwecke und Empfänger

Die Kategorien werden für die in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecke verwendet und können gegenüber folgenden Kategorien offengelegt werden:

  • Plattformnutzern,
  • Unternehmenskunden,
  • Dienstleistern,
  • Zahlungsanbietern,
  • KI-Anbietern,
  • Sicherheitsanbietern,
  • professionellen Beratern,
  • Behörden.

46.3 Kein Verkauf und kein Sharing

swipecor verkauft personenbezogene Informationen nicht gegen Geld.

swipecor beabsichtigt zudem nicht, personenbezogene Informationen für kontextübergreifende verhaltensbezogene Werbung zu teilen.

Sollte eine künftige Marketingtechnologie rechtlich als „Sale" oder „Sharing" gelten, wird sie erst nach Einführung der gesetzlich erforderlichen Hinweise und Opt-out-Möglichkeiten eingesetzt.

46.4 Rechte

Abhängig vom Bundesstaat können Nutzer besitzen:

  • Recht auf Kenntnis und Zugang,
  • Recht auf eine Kopie,
  • Recht auf Berichtigung,
  • Recht auf Löschung,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit,
  • Opt-out aus Verkauf,
  • Opt-out aus Sharing,
  • Opt-out aus zielgerichteter Werbung,
  • Opt-out aus bestimmten Profilingverfahren,
  • Recht auf Einschränkung sensibler Informationen,
  • Recht auf Einspruch gegen eine Ablehnung,
  • Recht auf Gleichbehandlung.

46.5 Kalifornien

Kalifornische Verbraucher können nach dem CCPA insbesondere verlangen:

  • Informationen über Erhebung, Verwendung und Weitergabe,
  • Löschung,
  • Berichtigung,
  • Opt-out aus Verkauf oder Sharing,
  • Einschränkung bestimmter sensibler Informationen,
  • Schutz vor Benachteiligung.

Die kalifornischen Vorschriften zu automatisierter Entscheidungstechnologie, Risikobewertungen und Cybersicherheitsaudits sind seit dem 1. Januar 2026 in Kraft, wobei einzelne Pflichten gestaffelte Fristen besitzen. (California Privacy Schutzagentur)

46.6 Global Privacy Control

Wir berücksichtigen Global Privacy Control, soweit dies nach kalifornischem oder anderem anwendbarem US-Recht erforderlich ist.

Kalifornien erkennt GPC als Opt-out-Signal an. Auch Colorado erkennt GPC als Universal Opt-out Mechanism für bestimmte Verarbeitungen an. (Colorado Attorney General)

46.7 Bevollmächtigte Vertreter

Ein Nutzer kann, soweit gesetzlich vorgesehen, einen bevollmächtigten Vertreter einsetzen. Wir können die Vollmacht und Identität überprüfen.

46.8 Minderjährige

swipecor ist nicht für Personen unter 18 Jahren bestimmt. Wir verkaufen oder teilen wissentlich keine personenbezogenen Informationen von Personen unter 18 Jahren.

47. Kanada

Für Nutzer in Kanada gelten – soweit anwendbar – insbesondere:

  • PIPEDA,
  • Datenschutzgesetze von Alberta,
  • Datenschutzgesetze von British Columbia,
  • Datenschutzrecht von Québec,
  • weitere anwendbare Provinzgesetze.

Wir beachten insbesondere:

  • Verantwortlichkeit,
  • Zweckbestimmung,
  • angemessene Einwilligung,
  • Datenminimierung,
  • Beschränkung von Nutzung und Aufbewahrung,
  • Richtigkeit,
  • Sicherheit,
  • Transparenz,
  • Zugang,
  • Beschwerdemöglichkeiten.

Kanadische Nutzer können insbesondere Zugang und Berichtigung verlangen und eine Beschwerde beim zuständigen Datenschutzbeauftragten einreichen.

PIPEDA regelt die Verarbeitung personenbezogener Informationen durch private Organisationen bei kommerziellen Tätigkeiten. Alberta, British Columbia und Québec verfügen über eigene private Datenschutzgesetze, die in bestimmten Fällen anstelle von PIPEDA gelten können. (Privatsphäre Kanada)

48. Brasilien

Für Personen in Brasilien gilt – soweit anwendbar – die Lei Geral de Proteção de Dados Pessoais, LGPD.

swipecor kann je nach Verarbeitung als:

  • Controlador,
  • Operador

tätig sein.

48.1 Rechte

Brasilianische betroffene Personen können insbesondere verlangen:

  • Bestätigung der Verarbeitung,
  • Zugang,
  • Berichtigung,
  • Anonymisierung,
  • Sperrung,
  • Löschung,
  • Datenübertragbarkeit,
  • Information über Empfänger,
  • Information über Einwilligungsfolgen,
  • Widerruf einer Einwilligung,
  • Überprüfung bestimmter automatisierter Entscheidungen.

48.2 Datenschutzkontakt

Der für Brasilien zuständige Datenschutzkontakt beziehungsweise Encarregado ist:

[ENCARREGADO/DPO VOR BRASILIEN-MARKTSTART EINSETZEN]

Bis dahin können Anfragen an info@swipecor.com gerichtet werden.

Internationale Übermittlungen erfolgen entsprechend den Anforderungen der LGPD und der ANPD. Die ANPD hat hierzu Mechanismen einschließlich Angemessenheitsentscheidungen und vertraglicher Garantien geregelt. (Serviços e Informações do Brasil)

49. Mexiko

Für Personen in Mexiko gelten – soweit anwendbar – die mexikanischen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten im privaten Bereich.

Betroffene Personen können insbesondere ihre ARCO-Rechte ausüben:

  • Acceso,
  • Rectificación,
  • Cancelación,
  • Oposición.

Wir stellen außerdem Informationen bereit über:

  • Identität des Verantwortlichen,
  • Verarbeitungszwecke,
  • Übermittlungen,
  • Möglichkeiten zur Einschränkung,
  • Verfahren zur Ausübung von Rechten.

Internationale Übermittlungen erfolgen entsprechend den mexikanischen Anforderungen.

Die mexikanischen Regelungen definieren ARCO als Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung beziehungsweise Aufhebung und Widerspruch und enthalten Anforderungen an Verantwortliche, Auftragsverarbeiter und Cloudanbieter. (inicio.inai.org.mx)

50. Argentinien

Für Personen in Argentinien gelten – soweit anwendbar – insbesondere das Gesetz Nr. 25.326 und ergänzende Vorschriften.

Betroffene Personen können insbesondere verlangen:

  • Zugang,
  • Berichtigung,
  • Aktualisierung,
  • Löschung,
  • Unterdrückung unzulässiger Daten.

Beschwerden können bei der zuständigen argentinischen Datenschutzbehörde oder im Wege des Habeas-Data-Verfahrens geltend gemacht werden.

Das argentinische Gesetz Nr. 25.326 schützt personenbezogene Daten in öffentlichen und privaten Dateien und Datenbanken. (Argentinien)

51. Kolumbien, Peru, Uruguay und Chile

51.1 Kolumbien

Für Personen in Kolumbien gelten – soweit anwendbar – insbesondere das Gesetz 1581 von 2012 und ergänzende Vorschriften.

Betroffene Personen können insbesondere:

  • ihre Daten kennen,
  • aktualisieren,
  • berichtigen,
  • eine Löschung oder einen Widerruf verlangen,
  • Beschwerden bei der zuständigen Behörde einreichen.

Die kolumbianische Aufsichtsbehörde ist die Superintendencia de Industria y Comercio. (sigi.sic.gov.co)

51.2 Peru

Für Personen in Peru gelten – soweit anwendbar – insbesondere das Gesetz Nr. 29733 und dessen aktualisierte Durchführungsbestimmungen.

Nutzer können insbesondere Rechte auf:

  • Information,
  • Zugang,
  • Berichtigung,
  • Löschung,
  • Widerspruch

ausüben.

Der neue peruanische Durchführungsrahmen ist seit dem 31. März 2025 in Kraft. Bestimmte personenbezogene Datenbanken können registrierungspflichtig sein. (Gobierno del Perú)

51.3 Uruguay

Für Personen in Uruguay gelten – soweit anwendbar – insbesondere das Gesetz Nr. 18.331 und ergänzende Vorschriften.

Betroffene Personen können ihre Rechte gegenüber swipecor und gegebenenfalls bei der Unidad Reguladora y de Control de Datos Personales geltend machen. (Gub.uy)

51.4 Chile

Bis zum 30. November 2026 gelten insbesondere die derzeitigen Regelungen des Gesetzes Nr. 19.628.

Ab dem 1. Dezember 2026 ist der neue Rahmen des Gesetzes Nr. 21.719 zu berücksichtigen. Dieser erweitert Datenschutzgrundsätze, Betroffenenrechte, Compliancepflichten und behördliche Aufsicht. (Biblioteca Congreso Chile)

52. Australien

Für australische Nutzer gelten – soweit anwendbar – insbesondere der Privacy Act und die Australian Privacy Principles.

Wir beachten insbesondere:

  • transparente Datenschutzorganisation,
  • Zweckbindung,
  • angemessene Erhebung,
  • Nutzung und Offenlegung,
  • Sicherheit,
  • Richtigkeit,
  • Zugang,
  • Berichtigung,
  • Auslandsübermittlungen.

Australische Nutzer können Zugang und Berichtigung verlangen und gegebenenfalls eine Beschwerde beim Office of the Australian Information Commissioner einreichen.

Die 13 Australian Privacy Principles regeln unter anderem Erhebung, Verwendung, Offenlegung, Sicherheit, Zugang und Berichtigung personenbezogener Informationen. Die offiziellen APP-Guidelines wurden zuletzt im Mai 2026 aktualisiert. (OAIC)

53. Neuseeland

Für Personen in Neuseeland gilt – soweit anwendbar – der Privacy Act 2020.

Wir beachten insbesondere die Information Privacy Principles hinsichtlich:

  • Erhebung,
  • Verwendung,
  • Speicherung,
  • Sicherheit,
  • Zugang,
  • Berichtigung,
  • Offenlegung,
  • Auslandsübermittlung.

Neuseeländische Nutzer können insbesondere Zugang und Berichtigung verlangen.

Übermittlungen ins Ausland erfolgen unter Berücksichtigung von Information Privacy Principle 12.

Neuseeland verlangt grundsätzlich, dass Organisationen einen Privacy Officer bestimmen. Vor einem aktiven Marktstart ist daher die lokale Zuständigkeit verbindlich festzulegen. (Privacy.org.nz)

54. Japan

Für Personen in Japan gilt – soweit anwendbar – der Act on the Protection of Personal Information.

Wir informieren insbesondere über:

  • Verwendungszwecke,
  • Kategorien verarbeiteter Daten,
  • Weitergabe,
  • Sicherheitsmaßnahmen,
  • grenzüberschreitende Übermittlungen,
  • Kontakt für Anfragen.

Japanische Nutzer können abhängig vom Einzelfall insbesondere verlangen:

  • Offenlegung,
  • Berichtigung,
  • Ergänzung,
  • Löschung,
  • Beendigung bestimmter Verarbeitungen,
  • Beendigung bestimmter Weitergaben.

Die japanische Personal Information Protection Commission veröffentlicht den konsolidierten Rechtsrahmen und ergänzende Regeln für internationale Datentransfers. (PPC)

55. Republik Korea

Für Personen in Südkorea gilt – soweit anwendbar – der Personal Information Protection Act.

Wir beachten insbesondere:

  • rechtmäßige Verarbeitung,
  • Transparenz,
  • Zweckbindung,
  • Datenminimierung,
  • Sicherheit,
  • Aufbewahrungsbegrenzung,
  • Rechte betroffener Personen,
  • besondere Anforderungen an grenzüberschreitende Übermittlungen.

Koreanische Nutzer können abhängig vom Einzelfall insbesondere:

  • Zugang,
  • Berichtigung,
  • Löschung,
  • Einstellung der Verarbeitung

verlangen.

Vor einem aktiven Marktstart wird geprüft, ob ein lokaler Vertreter oder Domestic Agent zu bestellen ist.

Der koreanische PIPA gilt auch unter bestimmten Voraussetzungen für ausländische Unternehmen. Die koreanische Aufsichtsbehörde hat hierfür besondere Leitlinien veröffentlicht. (www.pipc.go.kr)

56. Singapur

Für Personen in Singapur gilt – soweit anwendbar – der Personal Data Protection Act.

Wir beachten insbesondere:

  • Verantwortlichkeit,
  • Benachrichtigung,
  • Einwilligung,
  • Zweckbindung,
  • Datenminimierung,
  • Richtigkeit,
  • Sicherheit,
  • Aufbewahrungsbegrenzung,
  • Zugang,
  • Berichtigung,
  • internationale Übermittlungen.

Für Singapur ist vor Marktstart ein zuständiger Data Protection Officer zu benennen und öffentlich erreichbar zu machen.

Die singapurische PDPC beschreibt die gesetzlichen Pflichten von Organisationen bei Erhebung, Verwendung und Offenlegung personenbezogener Daten. Sie hat 2026 zudem Hinweise zur verantwortungsvollen Verarbeitung personenbezogener Daten in generativer KI veröffentlicht. (IMDA PDPC)

57. Indien

Für Personen in Indien gelten – soweit anwendbar und in Kraft – insbesondere:

  • Digital Personal Data Protection Act 2023,
  • Digital Personal Data Protection Rules 2025,
  • ergänzende IT- und Intermediärsvorschriften.

swipecor kann im Sinne des indischen Rechts als Data Fiduciary tätig sein.

Indische Nutzer können abhängig von der jeweiligen Anwendbarkeit insbesondere:

  • Informationen erhalten,
  • Zugang verlangen,
  • Berichtigung verlangen,
  • Löschung verlangen,
  • Einwilligungen widerrufen,
  • Beschwerden einreichen,
  • eine bevollmächtigte Person benennen.

Einwilligungen sollen frei, spezifisch, informiert, eindeutig und durch eine klare bestätigende Handlung erteilt werden. Der Widerruf soll grundsätzlich ähnlich einfach möglich sein wie die Erteilung. (meity.gov.in)

Indien-Ansprechpartner

Vor einem aktiven Marktstart sind der zuständige Datenschutzkontakt und gegebenenfalls der Grievance Officer einzusetzen:

[INDIEN-DATENSCHUTZKONTAKT VOR MARKTSTART EINSETZEN]

58. Festlandchina

Für Personen im Festland der Volksrepublik China gilt – soweit anwendbar – insbesondere das Personal Information Protection Law.

Das chinesische Recht kann auch auf ausländische Organisationen Anwendung finden, wenn diese Personen in China Produkte oder Dienstleistungen anbieten oder ihr Verhalten analysieren.

58.1 Besondere Anforderungen

Vor einem aktiven Marktstart in Festlandchina werden insbesondere geprüft und umgesetzt:

  • lokale Vertretung,
  • separate Einwilligungen,
  • Verarbeitung sensibler personenbezogener Informationen,
  • grenzüberschreitende Datenübermittlung,
  • Standardverträge oder andere Transfermechanismen,
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen,
  • lokale Informationspflichten,
  • mögliche Datenlokalisierung,
  • Anforderungen an Algorithmen und Plattformdienste.

58.2 Separate Einwilligung

Soweit gesetzlich erforderlich, wird eine separate Einwilligung eingeholt, insbesondere für:

  • bestimmte Weitergaben,
  • grenzüberschreitende Übermittlungen,
  • sensible personenbezogene Informationen.

58.3 Lokaler Vertreter

Vor Marktaktivierung ist einzusetzen:

[CHINA-VERTRETER UND KONTAKT VOR MARKTSTART EINSETZEN]

Das PIPL gilt unter bestimmten Voraussetzungen extraterritorial und verlangt ausdrücklich festgelegte Zwecke, Datenminimierung, Transparenz sowie besondere Anforderungen an Auftragsverarbeitung und Weitergabe. (SPP)

59. Hongkong

Für Personen in Hongkong gilt – soweit anwendbar – die Personal Data (Privacy) Ordinance.

Wir beachten insbesondere die sechs Data Protection Principles zu:

  • Erhebung,
  • Richtigkeit,
  • Aufbewahrung,
  • Verwendung,
  • Sicherheit,
  • Transparenz,
  • Zugang und Berichtigung.

Hongkonger Nutzer können insbesondere Zugang und Berichtigung verlangen.

Personenbezogene Daten werden nicht länger aufbewahrt, als dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. (PCPD)

60. Taiwan

Für Personen in Taiwan gilt – soweit anwendbar – der Personal Data Protection Act.

Taiwanische Nutzer können insbesondere:

  • Auskunft verlangen,
  • Daten einsehen,
  • eine Kopie verlangen,
  • Ergänzung oder Berichtigung verlangen,
  • Einstellung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung verlangen,
  • Löschung verlangen.

Diese Rechte können grundsätzlich nicht im Voraus vertraglich ausgeschlossen werden. (law.moj.gov.tw)

61. Philippinen

Für Personen auf den Philippinen gilt – soweit anwendbar – der Data Privacy Act of 2012.

Wir beachten insbesondere:

  • Transparenz,
  • rechtmäßigen Zweck,
  • Verhältnismäßigkeit,
  • Sicherheit,
  • Datenminimierung,
  • Rechte betroffener Personen.

Philippinische Nutzer können abhängig vom Einzelfall insbesondere:

  • informiert werden,
  • Zugang verlangen,
  • Widerspruch einlegen,
  • Berichtigung verlangen,
  • Löschung oder Sperrung verlangen,
  • Datenübertragbarkeit verlangen,
  • Beschwerde einreichen.

Vor einem aktiven Marktstart sind lokale Registrierungs- und DPO-Anforderungen zu prüfen.

Die National Privacy Commission veröffentlicht den Data Privacy Act, dessen Durchführungsregeln und die Rechte betroffener Personen. (National Privacy Commission)

62. Südafrika

Für Personen in Südafrika gilt – soweit anwendbar – der Protection of Personal Information Act, POPIA.

swipecor beachtet insbesondere die Bedingungen für rechtmäßige Verarbeitung:

  • Verantwortlichkeit,
  • Verarbeitungsbegrenzung,
  • Zweckbindung,
  • Beschränkung weiterer Verarbeitung,
  • Informationsqualität,
  • Transparenz,
  • Sicherheit,
  • Beteiligung betroffener Personen.

Vor einem aktiven Marktstart wird ein zuständiger Information Officer beziehungsweise lokaler Datenschutzkontakt festgelegt und – soweit erforderlich – registriert.

POPIA schützt personenbezogene Informationen natürlicher und teilweise auch juristischer Personen und enthält acht Bedingungen für rechtmäßige Verarbeitung. (Regierung Südafrika)

63. Türkei

Für Personen in der Türkei gilt – soweit anwendbar – das Personal Data Protection Law Nr. 6698.

Türkische Nutzer können abhängig vom Einzelfall insbesondere:

  • erfahren, ob Daten verarbeitet werden,
  • Informationen verlangen,
  • den Zweck erfahren,
  • Empfänger erfahren,
  • Berichtigung verlangen,
  • Löschung oder Vernichtung verlangen,
  • bestimmten Ergebnissen automatisierter Analysen widersprechen,
  • Schadensersatzansprüche geltend machen.

Vor einem aktiven Marktstart werden insbesondere geprüft:

  • Informationspflichten,
  • ausdrückliche Einwilligungen,
  • VERBIS-Registrierung,
  • lokaler Vertreter,
  • Datenverarbeitungsinventar,
  • Auslandsübermittlungen.

Die türkische Datenschutzbehörde stellt offizielle englische Übersetzungen des Gesetzes, der Informationspflichten und der neuen Transfermechanismen bereit. (KVKK)

64. Vereinigte Arabische Emirate

Für Personen in den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt – soweit anwendbar – insbesondere das Federal Decree-Law No. 45 of 2021 Regarding the Protection of Personal Data.

Je nach Standort und Ausgestaltung können zusätzlich besondere Datenschutzregime gelten, insbesondere:

  • DIFC Data Protection Law,
  • ADGM Data Protection Regulations,
  • sektorale Vorschriften.

Vor Marktstart werden insbesondere geprüft:

  • Einwilligung,
  • Betroffenenrechte,
  • Datenschutzbeauftragter,
  • Datenschutz-Folgenabschätzung,
  • Datenübermittlungen,
  • Kinder- und Plattformregeln.

Die offizielle Plattform der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate führt das Bundesdatenschutzgesetz sowie besondere Rechtsrahmen wie das DIFC Data Protection Law auf. (U.AE)

65. Saudi-Arabien

Für Personen in Saudi-Arabien gilt – soweit anwendbar – das Personal Data Protection Law.

Wir beachten insbesondere:

  • Information,
  • rechtmäßige Verarbeitung,
  • Einwilligung, soweit erforderlich,
  • Zweckbindung,
  • Datenminimierung,
  • Sicherheit,
  • Betroffenenrechte,
  • grenzüberschreitende Übermittlungen,
  • mögliche Registrierung oder Benennung eines Datenschutzbeauftragten.

Vor einem aktiven Marktstart werden die Vorgaben der Saudi Data & AI Authority und der National Data Governance Platform umgesetzt.

Die saudische Datenschutzbehörde beschreibt den Schutz individueller personenbezogener Daten, Betroffenenrechte und Pflichten von Verantwortlichen. (SDAIA)

66. Israel

Für Personen in Israel gelten – soweit anwendbar – insbesondere:

  • Privacy Protection Law,
  • Privacy Protection Regulations,
  • Data Security Regulations,
  • Regeln für internationale Datenübermittlungen.

Wir beachten insbesondere:

  • rechtmäßige Datenbankverarbeitung,
  • Sicherheit,
  • Zweckbindung,
  • Zugang,
  • Berichtigung,
  • Anforderungen an Übermittlungen.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Privacy Protection Authority. (Regierung Israel)

67. Weitere Länder und Gebiete

Ist swipecor in einem Land verfügbar, das in den regionalen Zusätzen nicht einzeln genannt ist, gilt die globale Hauptregelung.

Zusätzlich gilt:

  • zwingendes lokales Datenschutzrecht geht vor,
  • lokale Rechte werden gewährt, soweit sie anwendbar sind,
  • erforderliche Einwilligungen werden lokal eingeholt,
  • lokale Vertreter werden vor aktivem Marktstart bestellt, soweit erforderlich,
  • lokale Registrierungen werden vorgenommen, soweit erforderlich,
  • erforderliche Datenlokalisierung wird umgesetzt,
  • erforderliche Sprachfassungen werden bereitgestellt.

Bis zur vollständigen lokalen Compliance kann swipecor:

  • bestimmte Funktionen einschränken,
  • einzelne Länder vom Angebot ausschließen,
  • lokale Registrierungen vorübergehend schließen,
  • Datenverarbeitungen regional anders konfigurieren.

68. Globale Beschwerdemöglichkeit

Nutzer können sich zunächst an das swipecor Privacy Team wenden:

info@swipecor.com sowie recht@swipecor.com und für international law@swipecor.com
Betreff: Datenschutzbeschwerde

Wir dokumentieren und prüfen Datenschutzbeschwerden innerhalb der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen.

Nutzer können außerdem eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ihres Landes oder ihrer Region einreichen, soweit eine solche Möglichkeit besteht.

69. Sprache und Übersetzungen

Diese deutsche Fassung bildet die Masterfassung für die rechtliche und technische Finalisierung.

Vor einem aktiven internationalen Marktstart werden erforderliche Übersetzungen bereitgestellt.

Übersetzungen dürfen:

  • keine Rechte einschränken,
  • keine Verarbeitungszwecke verändern,
  • keine wesentlichen Informationen auslassen.

Soweit zwingendes lokales Recht eine bestimmte Sprachfassung verlangt, ist diese maßgeblich.

70. Schlussbestimmung

Diese Datenschutzerklärung wird ergänzt durch:

  • Cookie Policy,
  • Consent Management,
  • Subprocessor List,
  • Verträge zur Auftragsverarbeitung,
  • swAIper AI Transparency Notice,
  • Lösch- und Aufbewahrungskonzept,
  • internationale Transferdokumentation,
  • Privacy Center,
  • Data-Breach-Prozess.

Datenschutz bei swipecor bedeutet:

Keine versteckten Datenströme.
Keine unkontrollierte KI-Nutzung.
Kein Verkauf privater Nutzerdaten.
Keine Ewigkeitsspeicherung.
Keine Veröffentlichung ohne Privacy Approval.

No Privacy Approval – No Release.

swipecor – swipe & go!

Vor der Veröffentlichung müssen noch der Datenschutzbeauftragte, die tatsächlichen Cloud-, KI-, Payment-, Mail-, Push- und Analytics-Anbieter, alle Serverländer sowie notwendige Vertreter für UK, Schweiz, Brasilien, Indien, China, Korea, Türkei und weitere aktive Zielmärkte eingetragen werden. Die in der Erklärung festgelegten Aussagen – insbesondere kein Training externer KI-Modelle, Löschung aus Vektordatenbanken, 30-/90-Tage-Fristen und kein Verkauf oder Sharing – müssen technisch und vertraglich tatsächlich umgesetzt sein.